Teilen via:

Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2022: Grundsteuer wird im kommenden Jahr teurer

Gemeinderat stimmte für Erhöhung um 5,9 Prozent – Im Kreisvergleich auf dem letzten Platz bei Grundsteuereinnahmen

Angelbachtal. (ram) Ab dem kommenden Jahr wird die Grundsteuer für Wohngrundstücke in der Gemeinde um 5,9 Prozent teurer. Bei zwei Gegenstimmen der Grün-Alternativen Liste beschloss der Gemeinderat die Anhebung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuer „B“ von 340 auf 360.
Wie Rechnungsamtsleiter Peter Horsinka erklärte liege Angelbachtal bei den Grundsteuereinnahmen pro Einwohner seit Jahren auf dem letzten Platz im Vergleich mit den Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises. Ein Grund dafür können viel zu niedrige Grundsteuermessbeträge für ältere Gebäude sein, deren Bewertungen häufig noch aus den 1950er und 1960er Jahren stammen.
Wie der Kämmerer auch ausführte, konnten die Grundsteuereinnahmen in den letzten Jahren nur durch die Schaffung von Neubaugebieten und durch die Anpassungen des Hebesatzes im Jahr 2020 erhöht werden. Im Jahr 2011 lagen die Einnahmen bei rund 367.000 Euro, im laufenden Jahr rechnet man mit 462.000 Euro.
Gleichzeitig rechnete Peter Horsinka den Bürgervertretern vor, was auf der Ausgabenseite passieren dürfte: Ein Plus von 50 Prozent sei bei den Stromkosten für die Gemeindegebäude zu erwarten, beim Gas rechnet er mit einer Verdoppelung. Auch bei den Personalkosten schlage eine Tarifanpassung von drei Prozent mit rund 110000 Euro zu Buche.
„Wir werden nicht umhinkommen, hier zuzustimmen“, fasste Freie-Wähler Gemeinderat Karl Kern knapp zusammen. Von einer „schwierigen Zeit für Steuererhöhungen“ sprach Heimo Linse von der Grün-Alternativen-Liste mit Blick auf die zahlreichen Kostensteigerungen, welche die Bürgerinnen und Bürger aktuell schon stark belasten. Auch die zum Jahr 2025 anstehende Grundsteuerreform kritisierte Linse, sie sei für viele Bürgerinnen und Bürger sehr kompliziert.
Mit der Grundsteuerreform zum Jahr 2025 wird in ganz Baden-Württemberg die Berechnungsgrundlage verändert. Maßgeblich ist dann nicht mehr die Bebauung, sondern nur noch die Grundstücksfläche und deren Bodenrichtwert. Alle Grundstückseigentümer müssen hierzu bis Ende Oktober 2022 eine Feststellungserklärung an das Finanzamt übermitteln.

Zurück