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Allgemeinverfügung über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in der Gemeinde Angelbachtal anlässlich von Märkten und der Kerwe

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1,2 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG)  in der Fassung vom 14. Februar 2007 (GBl. S. 135) ergeht folgende Allgemeinverfügung:

1.
Aus Anlass von verschiedenen regelmäßigen jährlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Angelbachtal dürfen die gewerblich angemeldeten Verkaufsstellen im Gemeindegebiet Angelbachtal abweichend von den Ladenöffnungszeiten des § 3 LadÖG  an folgenden Sonn- bzw. Feiertagen, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet sein:

Pfingstmarkt:
Am Pfingstmontag 
Highland-Games:
am zweiten Sonntag im Juli 
Kerwe
Am 3.Sonntag im Oktober

2. 
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten.
Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt.

3.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung stellen Ordnungswidrigkeiten nach § 15 LadÖG bzw. Straftaten nach § 16 LadÖG dar.

4
Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

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