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Vereins-Investitionsförderung nur für größere Maßnahmen

Untergrenze angehoben und „Verbrauchsgüter“ ausgeschlossen – Rund 6500 Euro wurden pro Jahr ausbezahlt


Angelbachtal. (ram) Zahlreiche einstimmige Entscheidungen und ein Punkt der, kontrovers diskutiert wurde, so die Kurzzusammenfassung der jüngsten Gemeinderatssitzung im Rathaus. Es war die Änderung der Vereinsförderrichtlinien, welche für eine längere Aussprache sorgte. Wie Rechnungsamtsleiter Peter Horsinka erklärte, werden seit dem Jahr 2012 neben jugendlichen Vereinsmitgliedern auch Investitionsmaßnahmen gefördert. Bisher lag die Untergrenze je Einzelmaßnahme bei 1000 Euro, dann werden auf Antrag 30 Prozent der Investitionskosten von der Gemeinde übernommen. Nachdem der Rat in den letzten Jahren immer wieder Förderanträge für Vereinskleidung, insbesondere T-Shirts auf dem Tisch hatte, sollte diese Grenze nun auf 3000 Euro angehoben werden, schlug die Verwaltung vor. Man habe nicht die Absicht, weniger für die Vereine zu machen, betonte Bürgermeister Frank Werner, der den Hintergrund der Investitionsförderung als „Hilfe bei schweren Lasten“ zusammenfasste. Gleichzeitig müsse man die Gemeindefinanzen im Blick behalten, sagte er.
Die Junge Liste machte sich in der Diskussion für die Beibehaltung der bisherigen Grenze stark, Lukas Del Monego gab zu bedenken, dass man in den Regularien auch Vereinskleidung ausschließen könnte. Fraktionskollege Nico Heinrich wollte wissen, wie hoch denn die Kosten für die Förderung in den letzten Jahren überhaupt waren. Elisabeth Olesch gab zu bedenken, dass durch die Anhebung der Untergrenze viele Maßnahmen gerade für kleinere Vereine aus der Förderung fallen könnten, beispielsweise Musikinstrumente oder kleinere Zelte.
Abgesehen von zwei Jahren in denen TSV und Schützenverein ihre Clubhäuser sanierten (35000 und 28000 Euro), lag der Zuschuss-Jahresdurchschnitt seit 2018 bei rund 6500 Euro, so die Zahlen, die Horsinka nannte. 13 Vereine hatten in dieser Zeit Zuschussanträge gestellt.
Während sich Roland Lang und Markus Haaß (beide BV/CDU) vor allem für klare Kriterien zur Entscheidung über die jeweiligen Anträge aussprachen, bezeichnete Fraktionskollege Frank Dreher die Anhebung der Untergrenze als richtig. Kleinere Maßnahmen könnten die Vereine auch über Spenden oder Zuschüsse von Verbänden finanzieren, meinte er.
Bei vier Ja-Stimmen für den Antrag der Jungen Liste, die Untergrenze von 1000 Euro beizubehalten, wurde der Antrag abgelehnt und damit die neue Grenze von 3000 Euro beschlossen. Gleichzeitig werden „Verbrauchsgüter“ in den Regularien ausgeschlossen.
Unangetastet bleibt der Zuschuss, den Angelbachtaler Vereine für jugendliche Mitglieder erhalten. Hier werden weiterhin zehn Euro pro jugendlichem Mitglied gewährt.
 
 

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