Der Gemeinderat der Gemeinde Angelbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Angellocher Weg/Etzwiese“ samt der örtlichen Bauvorschriften gefasst und die Planentwürfe gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die baurechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung eines Cool-Discount-Marktes geschaffen werden.
Frühzeitige Öffentlichkeits-Beteiligung
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates wird die Öffentlichkeit in Form einer Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes sowie des Entwurfes Örtlichen Bauvorschriften frühzeitig am Verfahren beteiligt. Zu diesem Zwecke liegen diese in der Zeit vom 13.07.2026 bis 14.08.2026 im Rathaus der Gemeinde Angelbachtal, Schlossstraße 1, vor Zimmer 15 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist sind die Entwurfsunterlagen auch im Internet unter www.angelbachtal.de einsehbar.
Neben dem Entwurf kann das Ergebnis der artenschutzfachlichen Untersuchung und die entsprechende Hochwassergefahrenkarte (HQ100) eingesehen werden.
Im Verlauf der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Planungsinhalte erörtert und Äußerungen zum Änderungsentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Angelbachtal, Schlossstraße 1, vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Angelbachtal, den 10.07.2026
Frank Werner
Bürgermeister