Der Gemeinderat der Gemeinde Angelbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wusseldorn I“ gem. den Vorschriften des § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB gefasst. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.07.2026 hat der Gemeinderat die Planentwürfe gebilligt sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Ausweisung eines Sondergebietes für den Lebensmittel-Einzelhandel sollen die baurechtlichen Grundlagen für eine zeitgemäße Erweiterung der Verbrauchermärkte ermöglicht und damit eine langfristige Standortsicherung zu gewährleistet werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderates wird die Öffentlichkeit in Form einer Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes am Verfahren beteiligt. Zu diesem Zwecke liegen diese in der Zeit vom 03.08.2026 bis 04.09.2026 im Rathaus der Gemeinde Angelbachtal, Schlossstraße 1, vor Zimmer 15 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist sind die Entwurfsunterlagen auch im Internet unter www.angelbachtal.de einsehbar.
Im Verlauf der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Planungsinhalte erörtert und Äußerungen zum Änderungsentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Angelbachtal, Schlossstraße 1, vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Angelbachtal, den 31.07.2026
Frank Werner
Bürgermeister