Der Gemeinderat der Gemeinde Angelbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Angellocher Weg/Etzwiese“ gefasst. Der Gemeinderat hat weiterhin in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2025 den Änderungsentwurf gebilligt.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB im „beschleunigten Verfahren“. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Ausarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB wird verzichtet.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:
Ziel und Zweck der Planung
Es ist das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Angellocher Weg/Etzwiese“, dem am südlichen Ortsrand von Michelfeld vorhandenen Lebensmittel-Discounter eine angemessene Vergrößerung der Verkaufsfläche zu ermöglichen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit dieses Marktes auch langfristig zu gewährleisten.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele, den Zweck und die Inhalte der Bebauungsplanänderung zu informieren sowie eine Stellungnahme hierzu abzugeben.
Der Änderungsentwurf kann in der Zeit vom 12.05. bis 15.06.2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde 74918 Angelbachtal, Schlossstraße 1, Zimmer 15, eingesehen werden.
Zusätzlich sind die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung im Internet unter der Anschrift
www.angelbachtal.de abrufbar.
Im Verlauf der Auslegungsfrist können der Gemeinde Angelbachtal gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen elektronisch unter der E-Mail-Anschrift daniel.oestrich@angelbachtal.de übermittelt werden.
Sie können auch in Schriftform übersandt (Gemeinde Angelbachtal, Schlossstraße 1, 74918 Angelbachtal) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Angelbachtal, den 09.05.2025
Frank Werner, Bürgermeister