Gemeinderat genehmigte Sanierungssatzung und Fördersätze – Größte Maßnahme wird die Wasserschlosssanierung
Angelbachtal. (ram) Im alten Ortskern Eichtersheim kann nun mit Zuschuss von Land und Gemeinde saniert werden. Mit einem einstimmigen Beschluss genehmigte der Gemeinderat die Förderrichtlinien und die Satzung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte II“. Rund neun Millionen Euro sind bis zum Jahresende 2035 als Gesamtkosten vorgesehen, der derzeit genehmigte Förderrahmen liegt bei 1,33 Millionen Euro.
Vorbereitet wurde die Ortssanierung schon länger, Marius Sonnenwald und Justine Profehsner von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH blickten dazu auf die vorbereitenden Untersuchungen zurück und stellten das finale Sanierungsgebiet vor: Eingeschlossen sind Gebäude und Grundstücke in der Hauptstraße, Heidelberger Straße, Mühlstraße und Friedrich-Hecker-Straße. Dazu das Eichtersheimer Wasserschloss (Rathaus) und in Michelfeld das ehemalige Volksbankgebäude am Kreisverkehr, welches im vergangenen Jahr von der Gemeinde gekauft wurde und aktuell eine Arztpraxis beheimatet. Die restlichen Flächen des Gebäudes sollen während der anstehenden Rathaussanierung von der Gemeindeverwaltung genutzt werden.
Stadtplanerin Justine Profehsner stellte im Gemeinderat auch die wesentlichen Sanierungsziele vor, bei denen es um den Erhalt des historischen Ortsbilds mit den zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden, die Stärkung des Wohnstandorts, die Aufwertung des Gebäudestandorts aber auch um die Umwelt geht. Hier stehen die Entsiegelung und Begrünung im Vordergrund.
Wie Projektleiter Marius Sonnenwald erklärte, werde die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, in dem keine Ausgleichsbeträge von den Grundstückseigentümern fällig werden.
Profitieren von der Ortssanierung können Eigentümer, welche in den nächsten Jahren Sanierungs- oder Ordnungsmaßnahmen durchführen möchten. Hierbei werden die Eigentümer von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH betreut. Bis zu 30 Prozent an Zuschuss sind für Maßnahmen an Gebäuden, beispielsweise am Dach, der Fassade oder den Fenstern möglich. Die Mindestinvestitionssumme liegt bei 20000 Euro. Der Zuschuss ist auf 30000 Euro gedeckelt. Bei Gebäuen, die unter Denkmalschutz stehen liegt die Förderquote sogar bei 45 Prozent. Zuschuss gibt es auch für den Abriss von Gebäuden oder Nebengebäuden.
„Wir freuen uns auf das kommende Sanierungsverfahren“, erklärte Bürgermeister Frank Werner. Von Gemeinderat Frank Dreher (BV/CDU) hinterfragt wurde, ob es zulässig ist, das kommunale Gebäude in Michelfeld mit ins Sanierungsgebiet aufzunehmen. Dies wäre möglich, so die Verwaltung, auch wenn es dort bereits ein Sanierungsgebiet gab. Anne Gmelin (Freie Wähler) stellte Fragen zum Verfahrensablauf und Lukas Del Monego (Junge Liste) unterstrich, dass das ehemalige Volksbankgebäude auch mit Blick auf die zukünftige Nutzung auf jeden Fall aufgenommen werden sollte. Wissen wollte er auch, ob gegebenfalls mittels Gebietserweiterung auch das TSV-Sportgelände Eichtersheim aufgenommen werden könnte. Dies sei möglich, so die Einschätzung der Kommunalentwickler.
Allen Eigentümern, die Sanierungs- oder Abrissarbeiten an ihren Gebäuden im Sanierungsgebiet planen, riet die Verwaltung bereits bei den zurückliegenden Informationsveranstaltungen, zunächst nicht direkt mit Maßnahmen zu beginnen. Vielmehr solle die Sanierung zunächst abgestimmt und eine Sanierungsvereinbarung geschlossen werden, um Zuschüsse erhalten zur können. Als größte kommunale Maßnahme ist die Sanierung des Eichtersheimer Wasserschlosses (Rathaus) geplant.