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Bei der Geschwindigkeitsreduzierung ist weiter Geduld gefragt

Fortgeschriebener Lärmaktionsplan beschlossen – Lärmwerte reichen teilweise für Tempolimit nicht aus

Angelbachtal. (ram) Das Verfahren zur Fortschreibung des Lärm-Aktionsplans für das Gemeindegebiet wurde mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats am Montag zwar abgeschlossen, doch bis es weitere Geschwindigkeitsreduzierungen geben wird, dürften noch Monate vergehen.

Auf die konkrete Frage von Gemeinderat Markus Haaß (BV/CDU), bis wann der Plan umgesetzt sein wird, wollte Bürgermeister Frank Werner nicht antworten. Denn neben möglichen Einsprüchen zum jetzt beschlossenen Lärmaktionsplan durch Behörden, die zu Verzögerungen führen könnten, müssen im nächsten Schritt Anträge zur Anordnung der entsprechenden Tempolimits gestellt werden. Einfach aufgehängt werden dürfen die Schilder nämlich nicht.

Und hier zeigt sich schon die Komplexität des Themas, auf das Frank Rogner vom Fachbüro Köhler+Leutwein in der jüngsten Gemeinderatsitzung zunächst eingegangen war. Umfangreiche Berechnungen und der schon lange einhellige Wunsch der Bürgervertreter führten im vergangenen Jahr zu dazu, dass die deutliche Ausweitung der Tempo-30-Zonen in den Entwurf Lärmaktion aufgenommen wurde: So sollte das reduzierte Tempo in der Eichtersheimer Hauptstraße entlang der Schlossparkmauer, auf der Bruchsaler Straße, der Schlossstraße, in der Karlstraße und auf dem Restbereich der Wilhelmstraße bis zum Beginn des Industriegebiets gelten. Für die Ortseinfahrt der B292 von Östringen wurde eine Temporeduzierung auf 50 km/h ab den Beginn der Bebauung vorgeschlagen.

Inzwischen haben Behörden und Bürger dazu Stellung genommen, wie Rogner in der Sitzung zusammenfasste. Deutlich wurde dabei, dass es zwar an einigen Stellen einen Lückenschluss beim Tempolimit geben dürfte, aber beispielsweise in der Karlstraße am Ortstand oder der Bruchsaler Straße die Lärmwerte alleine nicht rechtssicher ausreichen, um ein Tempolimit für den gesamten Tag anzuordnen. Zwar werde die Reduzierung in diesen Bereichen weiter angestrebt, doch müssten dann weitere Argumente wie Schülerverkehr außerhalb des Lärmaktionsplans in die Entscheidung der Verkehrsbehörden einfließen, um Tempo 30 zu ermöglichen.

Wie man das den Bürgern vermitteln solle, dass beispielsweise die letzten 100 Meter bis zum Ortsschild trotz Bebauung Tempo 50 gelten solle, wollte Jürgen Lutz (Freie Wähler) dazu wissen, und Bauverwaltungsleiter Daniel Oestrich verwies letztendlich auf rechtssichere Begründungen, die für ein Tempolimit erforderlich seien. Lukas Del Monego (Junge Liste) wünschte sich mehr Entscheidungsspielraum für die Gemeinden, die Verkehrsbelastung durch Autobahnumleitungen brachten GAL-Gemeinderäte Heimo Linse und Christoph Haag zur Sprache. Letztendlich wurde an den wesentlichen Festsetzungen zur Geschwindigkeitsreduktion festgehalten, und der Lärmaktionsplan beschlossen.

Bereits im Jahr 2014, als der erste Lärmaktionsplan für Angelbachtal beschlossen wurde, hatte der Gemeinderat einstimmig für Tempo 30 km/h auf allen Ortsdurchfahrtsstraßen votiert. Die damals noch engen Grenzwerte führten dazu, dass das Tempolimit nur auf Teilbereichen angeordnet werden konnte. Die nun im verfahrensverlauf durchgeführten Messungen und Berechnungen zeigten, dass ein großer Teil der Bürgerschaft vom Verkehrslärm betroffen ist.

Erfasst wurde neben den Lärmwerten auch die in den Haushalten gemeldeten Einwohner, so dass aus den Daten eine sogenannte Betroffenheitsanalyse erstellt werden konnte, wie Verkehrsplaner Frank Rogner im vergangenen Jahr zu seinen Untersuchungen erklärte. Deutlich wurde dabei, dass 29 Prozent der Bevölkerung hohen Lärmimmissionen (>55dB(A)) ausgesetzt sind, 15 Prozent der Bevölkerung sind gesundheitsgefährdenden Immissionen (>65dB(A)) ausgesetzt.

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