Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung jeder über drei Monate alte Hund innerhalb von 14 Tagen beim Rechnungsamt der Gemeinde Angelbachtal zur Hundesteuer anzumelden ist.
Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund steuerpflichtig in der Gemeinde Angelbachtal beim Rechnungsamt anzumelden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Angelbachtal unter www.angelbachtal.de/rathaus-gemeinderat/rathaus-wegweiser/hundesteuer.html ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung, welches online ausgefüllt werden kann. Gerne können Sie auch persönlich im Rechnungsamt der Gemeinde Ihren Hund anmelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn festgestellt wird, dass ein Hund nicht steuerpflichtig angemeldet ist. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Es kann auch eine Bestandsaufnahme/Kontrolle innerhalb des Ortes durchgeführt werden. Eine Überprüfung des Hundebestandes ist in regelmäßigen Abständen nötig, um Steuergerechtigkeit gegenüber denjenigen Hundehaltern zu erzielen, die ihre Tiere vorschriftsmäßig gemeldet haben.