Teilen via:

Wasserentnahmeverbot aus Gewässern

Die langanhaltende Trockenheit macht nicht nur uns Menschen und unseren Gärten zu schaffen, auch die Tier- und Pflanzenwelt ist von der Wasserknappheit betroffen. Durch den ausbleibenden Regen sind die Pegel des Angelbachs und den zuführenden Quellen wie der Schallbachquelle oder der Holbinsenquelle stark gesunken. Um die Gewässer und die darin lebenden Tieren nicht weiter zu gefährden, appelliert der Rhein-Neckar-Kreis von Wasserentnahmen in den Bächen und Zuläufen abzusehen. Ohnehin ist lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt. Pumpanlagen, um den Gewässern Wasser zu entnehmen, sind nach §20 Abs 1 Wassergesetz grundsätzlich nicht gestattet.

An der Wasserentnahmestelle in der Friedhofstraße wird die Wasserentnahme auf Einheimische beschränkt. Bitte holen Sie aber nur so viel, wie sie unbedingt benötigen. Das Füllen von Planschbecken, Pools oder dergleichen ist mit diesem Quellwasser grundsätzlich nicht gestattet. Das Wasser darf nur für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau in beschränktem Umfang entnommen werden.

Zurück