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Entwurf: Satzung über die Erhöhung der Anzahl der notwendigen Stellplätze für Teile der Gemarkung Eichtersheim und Michelfeld

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 74 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 LBO und § 74 Abs. 6 LBO hat der Gemeinderat am 06.12.2021 Satzungen zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen beschlossen:
 

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