Teilen via:

Information zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl befinden sich aktuell in der Zustellung. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie Briefwahl beantragen. Die Briefwahlunterlagen können wir allerdings erst nach Erhalt der Stimmzettel (nach Auskunft der Bundeswahlleitung soll dies am 7. Februar erfolgen) aushändigen. In der Regel schicken wir Ihnen die Unterlagen auf dem Postweg zu. Sollten Sie die Unterlagen aufgrund einer Reise, eines Krankenhausaufenthaltes oder Ähnlichem frühestmöglich benötigen, lassen Sie uns dies bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen wissen. Dann können Sie die Briefwahlunterlagen auch bei uns abholen oder sogar direkt vor Ort im Bürgerbüro wählen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Briefwahlunterlagen an eine Kur- oder Krankenhausadresse geschickt werden. Sollten Sie also von solch einem Sonderfall betroffen sein, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung – wir suchen dann gemeinsam nach einer Lösung. Melden Sie sich nicht bei uns, werden Ihnen, sofern Sie Briefwahl beantragt haben, die Unterlagen auf dem Postweg zugeschickt. 

Wichtig ist: Wir können die Briefwahlunterlagen erst herausgeben, sobald wir die Stimmzettel für die Wahl haben. Wann dies so weit ist, haben wir aber selbst nicht in der Hand. Geplant ist dies ab dem 7. Februar.

Zurück